MEDISINA bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr alleiniger Ansprechpartner. Wir sind gerne jederzeit für Sie erreichbar. Wir übernehmen selbstverständlich alle notwendigen Formalitäten für Sie.
Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss zwei unterschiedliche Verträge abzuschließen:
-Beratungs- und Vermittlungsvertrag: Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und uns, der Medisina geschlossen. Er regelt die Zuständigkeit sowie Art und Umfang der Vermittlungstätigkeit.
-Dienstleistungsvertrag: Medisina ist bevollmächtigt alle Verträge in Namen der jeweiligen Betreuer/innen mit dem Kunden abzuschließen. Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden (Ihnen) und Betreuer/in geschlossen. Er beinhaltet sämtliche Einzelheiten, und die Rahmenbedingungen der Beauftragung.
Wie lange dauert es bis man eine geeignete Betreuerin gefunden hat?
Sobald uns die von Ihnen ausgefüllte Bedarfsanalyse vorliegt, beginnen wir mit der Suche nach einer geeigneten Betreuerin. In der Regel können wir Ihnen bereits innerhalb von 24 Stunden die ersten Ergebnisse vorstellen.
Sobald eine der vorgestellten Betreuerinnen Ihre Zustimmung findet, planen wir zusammen mit Ihnen die Anreise und bereits nach wenigen Tagen kann die Betreuung zu Hause beginnen.
Arbeiten die Betreuer/innen wirklich 24 Stunden?
Der Begriff der 24-Stunden-Pflege ist mittlerweile zu einem feststehenden Begriff in unserer Gesellschaft geworden und jeder weiß sofort, dass es sich um eine Betreuung zu Hause, durch meist osteuropäisches Betreuungspersonal, handelt.
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass eine Betreuerin 24 Stunden im Einsatz ist. Im Dienstleistungsvertrag ist die Arbeitszeit entsprechend geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit (Montag bis Sonntag) beträgt täglich 8 Stunden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sollte die Nachtruhe eingehalten werden.
Selbstverständlich ist Ihre Betreuerin immer anwesend und bei Bedarf auch zu nächtlichen Einsätzen bereit.
Was passiert wenn die „Chemie“ nicht stimmt?
Sollte widererwartend die „Chemie“ zwischen Ihnen und der ausgewählten Betreuerin nicht stimmen, nehmen wir einen zeitnahen Wechsel vor.
Die Betreuung zu Hause ist eine sehr intime und auf Vertrauen basierende Betreuungsform.
Es ist absolut notwendig, dass sich sowohl die zu betreuende Person als auch die Betreuerin wohlfühlen. Aus Erfahrung möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass aber auch nicht voreilig agiert werden sollte.
Es bedarf einer gewissen Zeit, bis sich beide Parteien aneinander und an die individuellen Eigenschaften des anderen gewöhnt haben.
Benötige ich weiterhin einen Pflegedienst?
Fast alle Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen wie z.B. Waschen, Kleiden, Mobilisation, Nahrungsaufnahme etc. sowie die komplette Haushaltsführung wie z.B. Kochen, Backen, Putzen, Bügeln, Einkaufen etc. werden von der Betreuerin übernommen.
Selbstverständlich muss die Gesamtheit aller auszuführenden Tätigkeiten im Bereich der Zumutbarkeit eines Menschen liegen. Aus rechtlichen Gründen ist es einer Betreuerin (inkl. examinierter polnischer Krankenschwester) nicht erlaubt medizinische Pflege und Eingriffe durchzuführen.
Unter medizinischer Pflege versteht man nach SGB V u.a. das Verabreichen von Injektionen, Stellen von Tabletten und das Versorgen von Wunden. Sehr wohl können aber Medikamente verabreicht werden.
Sollte im Bereich der medizinischen Pflege ein Bedarf bestehen, so erhalten Sie durch den betreuenden Hausarzt eine entsprechende Verordnung für die notwendige Versorgung.
Diese Leistung wird dann im Rahmen der Krankenkassenleistung getragen und verursacht somit keine weiteren Kosten für Sie. Diese übernimmt die Krankenkasse.
Was passiert im Krankheitsfall der Betreuerin?
Falls die Betreuerin erkrankt und nicht in der Lage ist die Betreuung zu leisten, sorgen wir für den sofortigen Ersatz. Es handelt sich hier um unsere Bereitschaftskräfte mit dem Wohnsitz in Deutschland.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere starken Kooperationspartnern können wir unerwartete Engpässe stets kurzfristig schließen.
Wir stellen sicher, dass die zu betreuende Person während unserer Vertragslaufzeit zu keiner Zeit allein gelassen und jederzeit professionell betreut wird.
Was bedeutet „freie Kost und Logis“?
Das Betreuungspersonal benötigt ein eigenes Zimmer. Die Mitbenutzung des Badezimmers muss sichergestellt sein. Selbstverständlich ist die Unterkunft kostenlos für die Betreuerin.
Ebenfalls müssen der Betreuerin kostenlos handelsübliche Getränke und Speisen zu Verfügung gestellt werden.
Mindestanforderung zur Unterkunft der Betreuungskraft
Ein eigenes Zimmer für Betreuungspersonal ist obligatorisch und steht zu alleinigen Nutzung zur Verfügung. Eine Unterbringung im Wohnzimmer (Klappbett, Schlafsofa) ist nicht zumutbar.
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass das zur Verfügung gestellte Zimmer als Privatsphäre einer Betreuungskraft zu betrachten ist. Die Mitbenutzung des Badezimmers und der Küche ist ebenfalls selbstverständlich.
Ein Internetanschluss ist sehr wichtig da, die Benutzung des Online Bankings und der Kontakte mit der Familie gewährleistet werden sollte.
Wer ist mein Ansprechpartner wenn ich Fragen habe?
Während der gesamten Vertragslaufzeit bleiben die Mitarbeiter der Medisina Ihr alleiniger Ansprechpartner.
Während unserer Büroöffnungszeiten erreichen Sie uns in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr.
Darüber hinaus erreichen Sie uns jederzeit im Notfall an 365 Tagen im Rahmen unserer Rufbereitschaft. Wir sind immer für Sie da.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie bitte telefonisch (0221 9917924), per E-Mail oder über WhatsApp Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne zu unseren Betreuungsleistungen unverbindlich und kostenlos.